Teilnahmebedingunen Schönhagen

Mit dem Einverständnis der Teilnahmebedingungen von der Leichtathletikabteilung des Hamburger Sport-Verein e.V. melden die Eltern/Erziehungsberechtigten ihr Kind zu der Schönhagenfahrt an. Sollten sich mehr Kinder als verfügbare Plätze anmelden, werden die Plätze nach Zeitpunkt der Anmeldung vergeben.

  1. Leistungen 
    Die Reiseleistungen umfassen grundsätzlich:
    - Unterkunft in Mehrbettzimmern (Jugendherberge)
    - Betreuung
    - Vollverpflegung der DJH
    - An- und Abreise per Bus
     
  2. Aufsicht
    Die Trainer*innen übernehmen während der Reise die Aufsichtspflicht. Die Trainer*innen sind während der gesamten Reise 24h vor Ort. Es wird ein Betreuungsschlüssel von 7 –10 Kindern pro Trainer*in angesetzt. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass dies jedoch nicht bedeutet, dass die Kinder während der Reise zu jeder Zeit lückenlos überwacht werden. Die Teilnahme an einer Reise setzt eine altersgemäße Selbstständigkeit und Mitwirkung des Kindes voraus. 
    Sollten Teilnehmer*innen aufgrund ihres Verhaltens während der Fahrt, von der restlichen Fahrt ausgeschlossen werden. Müssen diese auf eigene Kosten abgeholt werden.
     
  3. Versicherung
    Alle Teilnehmenden sind über eine Sportversicherung der ARAG Unfall- und Haftpflicht versichert. Die Sportversicherung ist lediglich als Beihilfe gedacht und ersetzt keinesfalls die private Vorsorge.
     
  4. Annullierung der Veranstaltung durch die HSV-Leichtathletik
    Für den Fall, dass die Fahrt oder einzelne Tage aufgrund von höherer Gewalt gar nicht, teilweise nicht oder nicht wie vereinbart stattfinden können, kann die HSV-Leichtathletik Leistungen durch alternative Leistungen ersetzen. Sollten alternative Leistungen nicht bzw. nicht ohne wesentliche Mehrkosten möglich sein, kann die Reise komplett oder für einzelne Tage abgesagt werden. Die HSV-Leichtathletik wird die Teilnehmenden unverzüglich über Änderungen/Ausfälle informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen auf Wunsch unverzüglich erstatten. 
     
  5. Erstattung von Einzelleistungen 
    Von Teilnehmenden nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen der Gesamtreise werden von der HSV-Leichtathletik nicht erstattet. 
     
  6. Rücktritt von der Reise
    Ich nehme zur Kenntnis, dass bei einem Rücktritt von der Reise nach dem Anmeldeschluss (siehe Ausschriebung) der Betrag für die Reiseleistungen nur anteilig zurückerstattet wird, wenn der Platz nicht neu belegt werden kann.