Finnlandreise

Mit dem Einverständnis der Teilnahmebedingungen von der Leichtathletikabteilung des Hamburger Sport-Verein e.V. melden die Eltern/Erziehungsberechtigten ihr Kind zur Finnlandreise der U14 und U16 an. Sollten sich mehr Kinder als verfügbare Plätze anmelden, werden die Plätze nach in der Infomail angegebenen Kriterien verteilt. Die Trainer:innen behalten sich allerdings vor, Trainingsbeteiligung/ -motivation vor dem Zeitpunkt der Anmeldung zu werten und aufgrund dieser Kriterien Kinder mitzunehmen oder auszuschließen.

1. Leistungen
Die Reiseleistungen umfassen grundsätzlich:
- Unterkunft
- Betreuung
- Verpflegung
- An- und Abreise

2. Aufsicht
Die Trainer:innen oder Gastfamilien übernehmen während der Reise die Aufsichtspflicht. Die Trainer:innen sind während der gesamten Reise 24h vor Ort. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass dies nicht bedeutet, dass die Kinder während der Reise zu jeder Zeit lückenlos überwacht werden. Die Teilnahme an einer Reise setzt eine altersgemäße Selbstständigkeit und Mitwirkung des Kindes voraus. Sollten Teilnehmer:innen aufgrund ihres Verhaltens während der Fahrt von der restlichen Fahrt ausgeschlossen werden, müssen diese auf eigene Kosten nach Hamburg gebracht werden.

3. Versicherung
Alle Teilnehmenden sind über eine Sportversicherung der ARAG Unfall- und Haftpflicht versichert. Die Sportversicherung ist lediglich als Beihilfe gedacht und ersetzt keinesfalls die private Vorsorge. 

4. Annullierung der Veranstaltung durch die HSV-Leichtathletik
Für den Fall, dass die Fahrt oder einzelne Tage auf Grund von höherer Gewalt gar nicht, teilweise nicht oder nicht wie vereinbart stattfinden können, kann die HSV-Leichtathletik Leistungen durch alternative Leistungen ersetzen. Sollten alternative Leistungen nicht bzw. nicht ohne wesentliche Mehrkosten möglich sein, kann die Reise komplett oder für einzelne Tage abgesagt werden. Die HSV-Leichtathletik wird die Teilnehmenden unverzüglich über Änderungen/Ausfälle informieren und im Falle von Ausfällen bereits erbrachte Gegenleistungen auf Wunsch schnellstmöglich erstatten. 

5. Erstattung von Einzelleistungen
Von Teilnehmenden nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen der Gesamtreise werden von der HSV-Leichtathletik nicht erstattet.

6. Rücktritt von der Reise
Ich nehme zur Kenntnis, dass bei einem Rücktritt von der Reise nach dem 19.01.2025 der Betrag für die Reiseleistungen nur anteilig zurückerstattet wird, wenn der Platz nicht neu belegt werden kann. Bei Abmeldung aus "eigenen Bedenken" muss der volle Teilnahmebeitrag gezahlt werden.

7. Einverständniserklärung
Ich nehme zur Kenntnis, dass die Mitfahr bei der Reise verweigert werden kann, wenn die in der Infomail angehängte Einverständniserklärung nicht in unterschriebenem Zustand zum Reiseantritt vorhanden ist.